AGB

AGBs - Waldbaden

1. Geltungsbereich

 

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmender" genannt.

 

1.2  Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Zustimmung des Teilnehmenden, sofern sie wesentliche Vertragsbestandteile betreffen oder den Teilnehmenden unangemessen benachteiligen würden. Änderungen, die aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Vorgaben oder höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich werden oder ausschließlich redaktioneller Natur sind und keine Auswirkungen auf den Vertragsinhalt haben, können vom Veranstalter vorgenommen werden. Über solche Änderungen werden die Teilnehmenden in Textform informiert.

 

 

2. Vertragsgegenstand

 

2.1   Der Veranstalter bietet Kurse zur Achtsamkeit und Entspannung im Wald - Waldbaden an. Diese können von maximal 15 Teilnehmern gleichzeitig besucht werden. Die Veranstaltungen stellen keine medizinische Behandlung, Psychotherapie, Heilbehandlung, Gesundheitsberatung oder sonstige therapeutische Leistung dar. Es wird kein bestimmter gesundheitlicher oder psychischer Erfolg geschuldet.

Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

 

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Kursen zur Achtsamkeit im Wald - Waldbaden oder damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen durch die Firma Auszeit im Wald.

 

                

3. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1   Ein Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Die Anmeldung kann auf per Online-Formular, per elektronischer Post oder durch mündliche Abspracheerfolgen.


3.2 Die Anmeldung ist verbindlich, sie kann jedoch bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn seitens des Teilnehmenden storniert werden.


3.3 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anmeldung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

 

3.4   Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmenden verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich. Der Vertrah kann auch zustande kommen, indem ein per elektronischer Post versendetes Angebot vom Veranstalter per schriftlicher Zustimmung des verantwortlichen Teilnehmenden angenommen wird.

 

3.5   Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

- Witterungsverhältnisse oder sonstige Naturereignisse (z.B. Gewitter, Sturm oder vergleichbare Gefahren) die sichere Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleisten kann,

- behördliche Genehmigungen nicht erteilt oder wiederrufen werden,

- der Veranstalter oder die vorgesehene Kursleitung aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt an der Durchführung gehindert ist,

- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,

- oder sonstige Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat und eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar oder unmöglich machen.


Der Veranstalter ist ferner berechtigt, die Veranstaltung bis spätestens drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und eine wirtschaftlich vertretbare Durchführung der Veranstaltung dadurch nicht möglich ist.

 

Im Falle einer Absage durch den Veranstalter werden bereits geleistete Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Auf Wunsch des Teilnehmers ist auch die Umbuchung auf einen anderen Termin möglich. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden bestehen nur im Rahmen der esetzlichen Haftungsvorschriften. 


 

4. Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1   Der Vertrag beginnt mit der Bezahlung der Teilnahmegebühr und Bestätigung der Anmeldung/ Buchung, per Email oder mündlich.

 

4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den aktuellen und auf der Internetseite (www.AuszeitWald.de) veröffentlichten Preisen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei individuell vereinbarten Veranstaltungen für Gruppen wir die Vergütung individuell vereinbart. Bei Veranstaltungen ausserhalb Stuttgarts können Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preise oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet werden.

 

Der Teilnehmer kann per Überweisung oder Bezahlung per Paypay seiner Zahlungspflicht nachkommen.

                 

4.3   Sämtliche Zahlungen sind spätestens 5 Tage vor Kursbeginn ohne jeden Abzug fällig.

 

4.4   Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

4.5   Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Gemäß §19 UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet.  

 

  

 5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 

5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern.

 

5.2  Der Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.

Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornogebühren:

- bis 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei,

- ab weniger als 3 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

Bei Nichterscheinen ist der volle Betrag zu erstatten.

Der Teilnehmende kann bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine geeignete Ersatzperson benennen, die anstelle des ursprünglich angemeldeten Teilnehmenden an der Veranstaltung teilnimmt. Voraussetzung ist, dass der Ersatzperson keine berechtigten Gründe entgegenstehen. In diesem Fall fallen keine Stornogebühren an.


   

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

6.1   Der/die Teilnehmende verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, die Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt den Teilnehmenden unbenommen.

 

6.2   Der Trainer ist gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

6.3   Die Teilnehmenden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen.

 

6.4   Vor der Veranstaltung muss der/die Teilnehmende den Veranstalter über relevante gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informieren, damit der/die entsprechende Teilnehmende bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

6.5 Der Veranstalter kann eine Person von der Teilnahme ausschließen oder die Teilnahme abbrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Person sich selbst oder andere gefährdet oder eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere bei akuten gesundheitlichen Beschwerden, erheblicher Einschränkung der Wahrnehmungs- oder Reaktionsfähigkeit oder fehlender Fähigkeit, sicher an der Veranstaltung teilzunehmen.

In dringenden Fällen kann der Veranstalter geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr veranlassen, einschließlich der Hinzuziehung eines Rettungsdienstes.

 

6.6   Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede/r Teilnehmende nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

 

7. Verschwiegenheitspflicht

 

 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmenden/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

 

8. Haftung

 

8.1  Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.


8.2  Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

8.3  Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

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8.4  Die Veranstaltungen finden im freien Gelände und unter wechselnden natürlichen Bedingungen statt. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass insbesondere unebene oder rutschige Wege, Wurzeln, Äste, herabfallende Zweige, Nässe, Kälte, Hitze, Insekten, Pflanzen, Begegnungen mit Tieren sowie sonstige waldtypische und witterungsbedingte Risiken auftreten können. Diese Risiken lassen sich auch bei sorgfältiger Planung und Durchführung nicht vollständig ausschließen.


8.5  Der Veranstalter informiert die Teilnehmenden im Rahmen der Veranstaltung über erkennbare besondere Gefahren und erteilt angemessene Sicherheitshinweise. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Anweisungen der Kursleitung zur sicheren Durchführung der Veranstaltung Folge zu leisten und die eigenen körperlichen Grenzen zu berücksichtigen. Die Teilnahme an einzelnen Übungen kann jederzeit abgelehnt oder unterbrochen werden.

 

8.6  Eine Haftung des Veranstalters für Schäden, die ausschließlich auf einem eigenverantwortlichen Verhalten des Teilnehmenden, auf der Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen oder auf einem für den Veranstalter nicht vorhersehbaren Verhalten beruhen, ist ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter keine eigene Pflichtverletzung zur Last fällt.


8.7  Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Kleidung, Taschen, Mobiltelefone und sonstige persönliche Gegenstände, haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung besteht nicht, sofern der Veranstalter den Schaden nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. 


8.8  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleiben unberührt.



9. Sonstige Bestimmungen

 

9.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.                                                                

9.3 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Firma Auszeit im Wald mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Firma Auszeit im Wald seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.


Stand: Juli 2026